K.I.S. - Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines zu den AGB
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung. Mündliche Nebenabreden sind nur
gültig, wenn sie von K.I.S genannt und schriftlich (per Fax oder E-Mail) bestätigt wurden.
2. Schriftliche Anmeldung
Kursanmeldungen gelten ausnahmslos für Personen ab 18 Jahren und ohne gesetzliche Vorstrafen. Einige Kurse bedürfen ein Führungszeugnis. Dies
ist in der jeweiligen Kursbeschreibung vermerkt. Der Kursteilnehmer erklärt mit der schriftlichen Anmeldung seine bindende Teilnahme an dem in der
Anmeldung bezeichneten Kurs und erkennt die allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Reservierung des Teilnehmerplatzes erfolgt nach der
schriftlichen Anmeldung in Form des Anmeldeformulars und Eingang der Kursgebühr. K.I.S behält sich vor, Kursteilnehmern ohne Angabe eines
Grundes abzusagen, wenn zu viele Teilnehmer bereits gemeldet sind.
3. Absage/Verhinderung/Kostenrückerstattung
Bis zu zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn hat der Teilnehmer das Recht, den angemeldeten Veranstaltungstermin bei Vorliegen eines wichtigen
Grundes abzusagen. In diesem Falle hat K.I.S Anspruch auf 50% der in der Anmeldung ausgewiesenen Teilnehmergebühr. Sollte eine fristgerechte
Absage nicht vorliegen, erhebt K.I.S Anspruch auf 100% der in der Anmeldung ausgewiesenen Vorauszahlung. Erfolgt eine Absage aus
gesundheitlichen Gründen und liegt ein entsprechendes ärztliches Attest vor, behält sich K.I.S vor, Anspruch auf 50% der in der Anmeldung
ausgewiesenen Teilnehmergebühr zu erheben. Bei Lehrgängen mit Sonderkonditionen oder Rabatten, ist eine Erstattung der Teilnehmergebühr auch
durch eine frühzeitige Absage oder Krankheit, ausgeschlossen. Generell erfolgen Absagen per Post als Einschreiben oder werden von K.I.S schriftlich
bestätigt. Genannte Entgeltverpflichtungen können entfallen, wenn der Teilnehmer eine Ersatzperson benennen kann, die den Teilnehmerpreis in voller
Höhe entrichtet. Des Weiteren ist K.I.S berechtigt, Veranstaltungen abzusagen, wenn die Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht wurde und eine
wirtschaftlich rentable Durchführung der Veranstaltung nicht gewährleistet ist . Ist die Realisierung einer Veranstaltung infolge höherer Gewalt, durch
behördliche Maßnahmen oder Verfügungen oder durch sonstige, von K.I.S nicht zu vertretende Umstände, unmöglich oder nur eingeschränkt oder
anderweitig möglich, kann der Teilnehmer hieraus weder Schadenersatzansprüche noch ein Rücktrittsrecht herleiten. Sollte aus den genannten
Umständen eine Veranstaltung ausfallen, werden die Teilnehmer auf einen Teilnehmerplatz der nächsten Veranstaltung oder auf eine Veranstaltung des
Kooperationspartners von K.I.S - Waffensachkunde Sauer - verwiesen. Sollte dies nicht erwünscht sein, so bedarf es eines schriftlichen Widerspruchs.
In dem Fall werden die gezahlten Teilnehmerbeiträge umgehend erstattet.
Bei einer deutlich eingeschränkten Durchführung der Veranstaltung besteht die Möglichkeit, dass die Gebühren um 40% gemindert werden. Generell
erfolgen Zahlungserstattungen zinsfrei innerhalb von 2 Wochen per Banküberweisung.
4. Pflichten von K.I.S / Veranstaltungsdurchführung
K.I.S verpflichtet sich, Veranstaltungen nach bestem Wissen und Gewissen mit der geschäftsüblichen Sorgfalt durchzuführen. Art und Weise der
Realisierung von Veranstaltungen wird allein durch K.I.S nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmt. K.I.S ist berechtigt, die Anzahl der Ausbilder und
die Erteilung von Unteraufträgen an Dritte etc. zu bestimmen. K.I.S unterliegt gegenüber Dritten der Schweigepflicht. Diese Einhaltung der
Schweigepflicht gilt jedoch nicht gegenüber Behörden.
5. Pflichten des Teilnehmers
Die Teilnehmerpflicht erstreckt sich auf alle von K.I.S geforderten, den Veranstaltungen betreffenden Dokumente (Kopie Personalausweis,
Führungszeugnis, Nachweis Privathaftpflichtversicherung, Kopie waffenrechtlicher Unterlagen etc.) fristgerecht vor Veranstaltungsbeginn einzureichen
und ausnahmslos auf alle Fragen im Zusammenhang mit der Veranstaltung/Schulung vollständig und wahrheitsgemäß Antwort zu geben. Weiterhin
verpflichtet sich der Teilnehmer zu einer konstruktiven und aktiven Kooperation mit den Ausbildern. Der Teilnehmer ist bereit, den Anweisungen,
insbesondere bei Schießkursen, genau Folge zu leisten. Bei Schießkursen informiert sich der Kursteilnehmer vorab und selbständig über die allgemein
geltenden Sicherheitsregularien im Schusswaffenumgang. Des Weiteren macht sich der Kursteilnehmer mit den auf jeder Schießstätte aushängenden
Vorschriften vor Ort vertraut. Bei etwaigen Unstimmigkeiten wendet er sich unverzüglich an das Leitungs- und Sicherheitspersonal oder an den für Ihn
zuständigen Ausbilder. Der Teilnehmer achtet selbst auf den für ihn angemessenen Gehör-/ und Augenschutz. Ohne Gehörschutz und Schießbrille ist
das Schießen untersagt. Speziell für die Schießausbildung nutzt der Kursteilnehmer geeignete Kleidung und Schuhwerk. Mitnahme von eigenen Waffen
zu einer Schießveranstaltung erfolgt nur nach vorheriger Vereinbarung auf der schriftlichen Anmeldung und unter Einhaltung geltender
waffenrechtlicher Vorschriften – dies impliziert das Mitführen der notwendigen waffenrechtlichen Dokumente. Beim Schießen ist nur Fabrikmunition
zugelassen. K.I.S stellt das geeignete Scheibenmaterial sowie die Scheibenständer zur Verfügung. Ton- oder Filmaufzeichnungen von Veranstaltungen
sind untersagt. Bei der Teilnahme an allen K.I.S - Veranstaltungen (im Besonderen bei Schießkursen) gilt striktes Alkohol- sowie Drogenverbot.
Weiterhin besteht Schießverbot für alle Kursteilnehmer, die Medikamente oder Psychopharmaka konsumieren, die die Reaktionsfähigkeit bzw.
Wahrnehmungsfähigkeit beeinflussen. Sollte ein Teilnehmer körperlich nicht in der Lage sein an Ausbildungsinhalten teilzunehmen, informiert er sofort
und selbständig die zuständigen Ausbilder. Eine Teilnahme mit ansteckenden Krankheiten ist nicht möglich. Medikamente und körperliche
Gebrechen/Krankheiten, die für die Teilnahme an Veranstaltungen von Bedeutung sein können, sind anzuzeigen. Benötigte Medikamente sind vom
Mitglied mitzuführen. K.I.S bietet Veranstaltungen an, bei denen sich Teilnehmer und auch Ausbilder teilweise sehr nahe kommen. Aus diesem Grund
ist jeder Teilnehmer verpflichtet auf entsprechende Körperhygiene zu achten. Schutzkleidung und andere Ausrüstungsgegenstände die für eine K.I.S
Veranstaltung nötig sind, werden in der jeweiligen Kursbeschreibung vermerkt. Diese Schutzkleidung ist ausnahmslos bei der Ausbildung zu tragen.
6. Sonstiges
Bei den jeweiligen Veranstaltungsterminen können von K.I.S Fotos und/oder Videoaufnahmen getätigt werden. Teilnehmer erklären sich bis zu einem
schriftlichen Widerspruch damit und mit einer eventuellen Veröffentlichung einverstanden. Ein Widerspruch, der nachträglich vorgelegt wird, kann nur
für zukünftige Foto- und Videoaufnahmen und andere Veröffentlichungen berücksichtigt werden. Eine Weitergabe von Fotos und Videoaufnahmen an
Teilnehmer ist nicht möglich.
Das Kopieren, Vervielfältigen und/oder Veröffentlichen von Ausbildungsunterlagen ist untersagt.
7. Ausschluss von Teilnehmern
K.I.S ist ferner berechtigt, Kursteilnehmer während der laufenden Kurse auszuschließen, sofern diese die geforderten Sicherheitsvorschriften
missachten, den Anweisungen des Leitungs- , Sicherheits- und Ausbildungspersonals nicht Folge leisten oder die Veranstaltung vorsätzlich stören.
Sollte einer der aufgezählten Gründe vorliegen, so werden keine Zahlungen zurückerstattet.
8. Haftung/Aufsichtspflicht
K.I.S übernimmt keine Haftung für Schäden, die allein durch einen Kursteilnehmer verursacht werden. Der Kursteilnehmer stellt K.I.S von
Schadensersatzansprüchen anderer Teilnehmer oder Dritter für vom Teilnehmer allein verursachte Schäden frei. K.I.S haftet nur für von eigenen
Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. K.I.S schließt die Haftung für Kleidung vom Teilnehmer und vom Teilnehmer zum
Lehrgang mitgebrachter persönlicher Gegenstände (Waffen, Kfz, technische Geräte etc.) oder Verletzungen (auch Knalltraumas) am Kursteilnehmer
aus, soweit der Schaden oder die Verletzung nicht durch einen Angestellten oder Ausbilder von K.I.S. schuldhaft oder grob fahrlässig verursacht
wurde. Jede weitergehende Haftung wird für K.I.S und seine Mitarbeiter sowie von K.I.S beauftragten Dritten ausgeschlossen.
Die Aufsichtspflicht der K.I.S Mitarbeiter und Ausbilder sind nur auf die Seminar- und Schulungsräume und die tatsächliche Ausbildungszeiten
beschränkt.
9. Vergütung der Kosten/Zahlungsmodalitäten
Für alle Kurse werden die auf dem Anmeldeformular und in der Ausschreibung ausgewiesenen Beträge fällig. In diesem Zahlungsbetrag sind keine
Reisekosten oder Unterbringungskosten enthalten. Unter Umständen kommen bei Schießkursen noch zusätzliche Beträge für Leihwaffen, Munition,
Ausbilder und Schießzubehör hinzu. Die Kursgebühren sind im Voraus zu entrichten und werden nach Eingang der Anmeldung innerhalb der
darauffolgenden 10 Tage fällig.
10. Datenschutzerklärung
Der Teilnehmer stimmt der Speicherung seiner Anmeldedaten zum Zwecke der elektronischen Datenverarbeitung, firmeneigenen Werbung zu. Eine
Weitergabe der Daten erfolgt an zuständige Behörden zum beantragen von K.I.S - Veranstaltungen. Ferner können personenbezogene Daten an
unseren Kooperationspartner - Waffensachkunde Sauer - für eventuelle Kurse übermittelt werden. K.I.S gibt personenbezogene Daten der Teilnehmer
nur bekannt, wenn hierzu eine gesetzlich Verpflichtung besteht oder wenn eine solche Weitergabe erforderlich ist, um vertragliche Vereinbarungen
durchzusetzen bzw. unsere Rechte und die unsere Mitglieder zu schützen.
11. Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, auch für seine
Rechtswirksamkeit im Ganzen oder in Teilen ist der Hauptsitz von K.I.S in Kandel.
12. Wirksamkeit bei Teilnichtigkeit / Salvatorische Klausel
Falls einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.
Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt und den gesetzlichen Normen
entspricht

