Waffensachkunde
Staatlich anerkannter Waffensachkunde-Lehrgang gem. §7 WaffG – bundesweit gültig!
Für den Umgang mit Schußwaffen und Munition schreibt das Waffenrecht in Deutschland den Nachweis der Waffensachkunde vor.
Die grundsätzlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis sind u.a.
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- Zuverlässigkeit und persönliche Eignung
- Nachweis der waffenrechtlichen Sachkunde
- Nachweis des persönlichen Bedürfnisses an der Waffe und des Umgangs damit.
Waffensachkundeseminar nach § 7 WaffG.
Dieses Seminar wird benötigt, um eine waffenrechtliche Erlaubnis beantragen zu können. Unsere Waffensachkundeseminare sind staatlich anerkannt und die Prüfung wird von unseren Sachkundeprüfern durchgeführt.